Ferien- und Minijobs als Schüler – wo, wie und wie viel?

Gastbeitrag von Marlene

Viele Schüler:innen fragen sich, ob und wie sie ihr Taschengeld über einen Ferienjob aufbessern können. In diesem Artikel werden die drei Fragen beantwortet, die sich einer Wohl als erstes stellt bei einem solchen Vorhaben: Wo kann ich diese Jobs finden? Wie ist die Rechtslage, da ich jünger als 18 bin? Und wie viel Geld kann ich durch einen Ferienjob verdienen?

Und so geht’s mit dem Ferienjob als Schüler:in:

Wenn du als Schüler:in einen Ferienjob suchst, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Die Regeln für Schüler:innen sind dabei dieselben wie für alle anderen: Du kannst entweder einen Ferienjob mit Verdienstgrenze wählen, bei dem du durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst, oder eine kurzfristige Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.

Allerdings gibt es auch bestimmte Altersgrenzen, die im Jugendschutzgesetz festgelegt sind, um junge Menschen vor Überlastung zu schützen. Laut diesem Gesetz dürfen Schüler:innen erst ab 13 Jahren arbeiten.

Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, steht einem Ferienjob als Schüler:in nichts mehr im Weg. Dabei kannst du zum Beispiel als Babysitter:in oder als Aushilfe in einem Supermarkt arbeiten. Wichtig ist, dass du immer darauf achtest, dass der Job mit deinen schulischen Verpflichtungen vereinbar ist und dich nicht überlastet.

Ein Ferienjob als Schüler:in kann nicht nur das Taschengeld aufbessern, sondern dir auch wertvolle Erfahrungen für deine zukünftige Berufslaufbahn bieten.

Regeln für Arbeit und Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren:

  • Grundsätzlich ist das Kinderarbeit und es ist verboten
  • Ausnahmen: Therapie oder Betriebspraktikum in der Schule
  • Kein Ferienjob für unter 13-Jährige
  • Ziel: Schutz der Entwicklung und Vermeidung von Überlastung.

Regeln für Arbeit und Beschäftigung von 13- bis 16-jährigen Schüler*innen:

  • Eine Zustimmung der Eltern für einen Minijob ist notwendig.
  • Die Arbeitszeit ist auf maximal 2 Stunden pro Tag begrenzt (3 Stunden in landwirtschaftlichen Familienbetrieben).
  • Die Arbeitszeit ist auf 8-18 Uhr beschränkt und darf nicht während des Unterrichts stattfinden.
  • In den Ferien dürfen Schüler*innen bis zu 4 Wochen arbeiten, bis zu 40 Stunden pro Woche zwischen 6 und 20 Uhr, jedoch nur mit Zustimmung der Eltern.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für 15- bis 17-jährige Schüler*innen.

Arbeitszeiten für 15- bis 17-jährige Schüler*innen:

  • Maximal 8 Stunden pro Tag, zwischen 6 und 20 Uhr.
  • Maximal 40 Stunden pro Woche, an 5 Tagen.
  • Zwei aufeinanderfolgende freie Tage und mindestens 12 Stunden Pause zwischen den Arbeitstagen sind vorgeschrieben.
  • Wochenendarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Gleiches gilt für Ferienjobs, die bis zu 4 Wochen pro Jahr dauern können.
  • Schulpflichtige Jugendliche haben bis auf die Ferien dieselben Regeln wie 13- bis 14-jährige Schüler*innen.

Die Suche nach Ferien- oder Minijobs hängt vor allem davon ab, welche Art von Arbeit man machen möchte und wo man im Internet sucht. Ich wurde zum Beispiel auf eine Website aufmerksam gemacht, die Schüler*innen Minijobs im Haushalt anzeigt. Ich habe den Link unten eingefügt. Mit etwas Recherche findet jeder bestimmt einen Job, mit dem sie oder er sich anfreunden kann.

Wie viel Geld Schülerinnen durch einen Minijob verdienen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Jobs, der Anzahl der Arbeitsstunden und dem Verdienst pro Stunde. Schülerinnen dürfen entweder einen Minijob mit einer Verdienstgrenze wählen, bei dem sie durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, oder eine kurzfristige Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Obwohl Schülerinnen in der Regel einen niedrigeren Stundenlohn als erwachsene Arbeitnehmer:innen haben, kann ein Minijob als Schüler:in eine gute Möglichkeit sein, um das Taschengeld aufzubessern und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Es ist jedoch wichtig, dass man sich nicht überlastet und immer darauf achtet, dass der Job mit den schulischen Verpflichtungen vereinbar ist.

Die Website: https://www.haushaltsjob-boerse.de/

Quellen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert